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Kosten

Die Dienstleistungen der Psychosozialen Spitex 3B werden aufgrund einer Bedarfsabklärung und ärztlichen Verordnung erbracht. Eine ärztliche Verordnung muss zwingend vorliegen. Die Kosten werden durch die Grundversicherung (KVG) und die Wohngemeinde übernommen, da die Leistungen nach Art. 7 KLV kassenpflichtig sind.

 

Die Klientinnen und Klienten tragen die festgesetzte Jahresfranchise sowie den Selbstbehalt von 10 Prozent (maximal CHF 700.– pro Jahr). Die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag, unabhängig der Einsatzdauer, fällt ebenfalls zu Lasten der Klientinnen bzw. Klienten.

 

Die Patientenbeteiligung entfällt, wenn die Klientinnen und Klienten jünger als 18 Jahre sind, oder wenn die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung (Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung) übernommen wird.

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