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Kosten

Die Leistungen der Psychosozialen Spitex 3B werden nach einer Bedarfsabklärung und einer ärztlichen Verordnung erbracht. Die Grundversicherung (KVG) und die Wohngemeinde übernehmen die Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz Art. 7 Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Die Klientinnen und Klienten tragen die festgelegte Jahresfranchise sowie einen Selbstbehalt von 10 Prozent (maximal CHF 700 pro Jahr). Der Selbstbehalt, unabhängig von der Dauer der Inanspruchnahme, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und wird ebenfalls von den Klientinnen und ­ Klienten getragen.


Die Patientenbeteiligung entfällt, wenn die Klientinnen und Klienten jünger als 18 Jahre sind, oder wenn die Leistungen durch eine andere Versiche­rung (Unfall-, ­ Invaliden- oder Militärversicherung) übernommen werden.

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